Beitragssätze

 

Beitragsordnung ab 01.01.2005

                        

Kinder, Jugendliche,
Personen in Ausbildung*
Erwachsene
 Familien  
Passiv
28 Euro
28 Euro
 58 Euro
Aktiv
65 Euro 
120 Euro
 280 Euro

 

Spielkarte Tennis

(Sonderbeitrag für die Nutzung der Tennisplätze - außen -)

50 Euro

 

 
*Schüler, Wehrpflichtige, Zivildienstleistende, Auszubildende und Studenten über 18 bis max. 27 Jahren. 
Sie nehmen am Familienbeitrag teil.
Nachweise sind unaufgefordert bis zum 15. Dezember des Vorjahres vorzulegen, ansonsten wird der Erwachsenenbeitrag erhoben.
 

Für die Altersbemessung ist das Alter zu Beginn des Geschäftsjahres (1. Januar) maßgebend.

 
Bei Eintritt während des Geschäftsjahres ist der Beitrag bzw. die Spielkarte anteilig zu bezahlen.
Der Vereinsbeitrag wird anteilig halbjährlich am 1. Januar und am 1. Juli fällig. Bei Eintritt während des Geschäftsjahres vor dem 1. Juli ist der anteilige Beitrag für das 1. Halbjahr sofort fällig, bei Eintritt nach dem 1. Juli ist der anteilige Beitrag für das 2. Halbjahr sofort fällig.
 
Rechnungszahler verursachen einen erhöhten Verwaltungsaufwand, deshalb wird bei ihnen eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10 Euro pro Rechnung erhoben.